Nach welchen Regeln wir arbeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Verkaufs- und Lieferbedingungen
Ing. H. Gradwohl GmbH,
A-3390 Melk, Bürgertalweg 2

01. Wir verkaufen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner werden nur soweit anerkannt, als sie mit diesen Bedingungen übereinstimmen. Jedwede Nebenvereinbarung oder Abweichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Ing. H. Gradwohl GmbH. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

02. Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend, wenn nichts anderes vereinbart ist. Alle Anbote samt allen Immaterialgüterrechten sind sachlich und geistig unser Eigentum und sind vertraulich zu behandeln. Uns überlassene Muster werden gegen Ersatz zurückgestellt, falls binnen 3 Monaten verlangt.

03. Der Vertrag wird ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt. Mehr-/Minderlieferungen von bis zu 10 % gelten als akzeptiert und sind entsprechend zu entlohnen. Überlassene Materialien sind frei Ing. H. Gradwohl GmbH zu liefern. Für die Richtigkeit und Freiheit von Rechten Dritter haftet der Auftraggeber.

04. Preise ab Werk oder Lager, excl. besondere Verpackung (Pappe, Karton, Kiste), Fracht und Versicherung. Erfüllungsort Werk oder Lager Ing. H. Gradwohl GmbH. Preisstellung zum Tage der Lieferung (d.h. Bereitstellung). Alle Rechnungen zahlbar binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Maschinen- und Stahlbauaufträgen, bei Werkzeugen und bei Lohnaufträgen ist mindestens ein Drittel des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung als Anzahlung zu leisten. Alle Zahlungen haben abzugs- und spesenfrei für die Ing. H. Gradwohl GmbH zu erfolgen. Bei bekannt werden von wirtschaftlichen Verschlechterungen beim Auftraggeber kann die Ing. H. Gradwohl GmbH einseitig neue Zahlungsmodalitäten festlegen, zusätzliche Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

05. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ing. H. Gradwohl GmbH. Sie darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn der Kauferlös zur Gänze an die Ing. H. Gradwohl GmbH geht, die Kaufpreisforderung an die Ing. H. Gradwohl GmbH schriftlich zediert und diese Zession in den Büchern vermerkt wird. Für alle diesbezüglichen Nachteile der Ing. H. Gradwohl GmbH haftet der Auftraggeber uneingeschränkt. Bei Zahlungsverzug gelten 7,5% über der jeweiligen Bankrate der ÖNB als vereinbart. Der Auftraggeber/Kunde hat keinerlei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht. Alle Mahn- und Inkassospesen trägt der Auftraggeber/Kunde.

06. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers/Kunden, der auch für die Transportversicherung zu sorgen hat. Vereinbarte Fristen gelten als Rahmenfristen und ab Werk. Für Verzögerungen, die nicht in unserem Ermessen liegen, haften wir nicht. Bei unzumutbaren Lieferverzögerungen kann der Auftraggeber/Kunde schriftlich zurücktreten, Schadenersatzansprüche sind aber in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Grundsätzlich ist die Haftung für Schadenersatz auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

07. Mängelrügen haben grundsätzlich unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche schriftlich zu erfolgen. Die Ing. H. Gradwohl GmbH ist berechtigt, nach ihrer Wahl nachzubessern, Ersatz zuliefern oder eine Preisminderung zu gewähren. Unsere Haftung erlischt bei unsach-gemäßer Einwirkung auf die von uns gelieferten Waren oder Maschinen durch den Auftraggeber/Kunden oder durch Dritte. Auch bei Inanspruchnahme durch befugte Dritte bei Gefahr im Verzug ersetzt die Ing. H. Gradwohl GmbH nur jene Aufwendungen, die bei Nachbesserungen durch uns entstanden wären. Grundsätzlich ist die Verschuldenshaftung mit dem Wert der gelieferten Ware der Höhe nach begrenzt. Die Ing. H. Gradwohl GmbH gewährleistet für die Verarbeitung der Werkstoffe, nicht aber für deren Auswahl sowie für die werkstoffgerechte Formgebung des Werkstückes. Die Ing. H. Gradwohl GmbH haftet ebenso wenig für beigestellte Konstruktionsanweisungen oder sonstige Instruktionen zur Fertigung. Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, uns diesbezüglich auch gegen Ansprüche Dritter vollkommen freizustellen. Bei Druckaufträgen gelten die Usancen des graphischen Gewerbes als vereinbart. Für Fehler in Druckvorlagen und Bürstenabzügen, die vom Auftraggeber/Kunden freigegeben wurden, haften wir nicht. Bei Erstfertigungen liefern wir vor der Serienfertigung auf Wunsch ein Muster, welches vom Auftraggeber/Kunden freizugeben ist. Erfolgt dies nicht binnen längstens drei Wochen, gilt das Muster als genehmigt. Serienproduktionen erfolgen aufgrund des Musters innerhalb der üblichen Toleranzen. Die Ing. H. Gradwohl GmbH haftet nicht für beigestellte Muster, Formen und Vorlagen.

08. Die Ing. H. Gradwohl GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Gegenüber Unternehmern haftet die Ing. H. Gradwohl GmbH nicht für Sach(folge)schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für sonstige davon abgeleitete Ansprüche. Diese Freizeichnung ist auf weitere Vertragspartner bei sonstiger Haftung des Auftraggebers/Kunden zu überbinden. Der Auftraggeber/Kunde ist nicht zur Abtretung der ihm gegen uns zustehenden Ansprüche berechtigt.

09. Überlassene Muster, Formen oder Werkzeuge werden per Wunsch des Auftraggebers/Kunden auf dessen Kosten zurückgestellt. Sollte die Ing. H. Gradwohl GmbH binnen 2 Jahren nach der letzten Verwendung dieser Formen oder Werkzeuge für den Auftraggeber/Kunden, bzw. binnen 3 Monaten bei Muster, keine solche Aufforderung erhalten, ist die Ing. H. Gradwohl GmbH berechtigt, diese zu zerstören oder anderweitig zu verwenden. Mit dieser Verwendung oder Verfügung gehen diese Sachen unentgeltlich in das Eigentum der Ing. H. Gradwohl GmbH über. Diese uneingeschränkte Verfügungsberechtigung gilt auch für von der Ing. H. Gradwohl GmbH angefertigte Muster, Formen oder Werkzeuge.

10. Für beigestellte Pläne, Unterlagen oder Sachen haftet der Auftraggeber/Kunde insbesondere, dass diese nicht in Rechte Dritter eingreifen und wird die Ing. H. Gradwohl GmbH in diesem Zusammenhang vollkommen schad- und klaglos halten. Für Werke, die die Ing. H. Gradwohl GmbH herstellt, behält die Ing. H. Gradwohl GmbH alle Immaterialgüterrechte; dem Auftraggeber/Kunden wird lediglich ein widerrufliches und nichtexklusives Nutzungsrecht eingeräumt, und zwar eingeschränkt auf das Recht der Verbreitung. Alle anderen Rechte, insbesondere das Recht zur weiteren Verwendung, Verarbeitung, Veränderung und sonstiger Verwertung, verbleiben bei der Ing. H. Gradwohl GmbH.

11. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Melk. Für die Entscheidung aller Streitigkeiten sind ausschließlich die für Melk bzw. St. Pölten zuständigen Gerichte berufen. Österreichisches Recht gelangt zur Anwendung (mit Ausnahme der Verweisungsnormen und der UN-Kaufrechtskonvention). Soweit Auftraggeber/Kunde ein Konsument im Sinne des KSchG ist, gelten diese Bedingungen, soweit sie nicht mit den zwingenden Bestimmungen des KSchG in Widerspruch stehen.